AGBs

I. Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Kauf- und/oder Lieferverträge zwischen der GVC-Marketing GmbH („Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Käufer“).
2. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers müssen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden und gelten nur im Einzelfall; sie sind auch dann ungültig, wenn der Verkäufer in ihrer Kenntnis die Bestellung des Käufers vorbehaltlos durchgeführt hat.
3. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers gelten als Rahmenbedingung-und Vereinbarung für alle, auch für zukünftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen zwischen Käufer und Verkäufer; dies gilt auch, wenn sie nicht erneut ausdrücklich in den Vertrag mit einbezogen worden sind.
4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch ohne eine Klarstellung, soweit sie in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Minderungen), müssen schriftlich erfolgen, um Gültigkeit zu wahren (einschließlich Telefax).
II. Vertragsabschluss
Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Der Käufer übermittelt mittels Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot. Dessen verbindliche Annahme oder Ablehnung erfolgt durch eine schriftliche oder ausgedruckte schriftliche Bestellbestätigung. Die Annahme kann zudem durch die Auslieferung der Ware seitens des Verkäufers erklärt werden.
Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur in Annährung maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung notwendig macht. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um garantierte Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder Verbesserungen darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
Informationen die in Anzeigen, Werbeprospekten und auf der Website des Verkäufers enthalten sind, stellen keine Verpflichtung für den Verkäufer dar und können geändert werden (auch ohne eine Vorankündigung). Der Verkäufer behält sich darüber hinaus das Recht vor, die in Werbeprospekten, Anzeigen und auf der Verkäufer Website beschriebe(n) Produkte zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
III. Lieferung
1. Lieferung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets als ungefährer Maßstab. Ausnahme ist, wenn ausdrücklich und schriftliche die Einhaltung einer bestimmten Frist zugesagt wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
3. Ist das vom Käufer in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht lieferbar, teilt der Verkäufer dies unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall werden eventuell geleistete Zahlungen des Käufers unverzüglich vom Verkäufer erstattet. Weitere Ansprüche oder Erstattungen stehen dem Käufer nicht zu.

4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar oder absehbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben selbstverständlich unberührt.
Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat. Sofern die Lieferung der Leistung durch solche Begebenheiten für den Verkäufer erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Wenn die Hindernisse von vorübergehender Dauer sind, verlängern sich die Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer aufgrund der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
IV. Gefahrübergang – Verpackungskosten
Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (z.B Logistikunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer verpflichtet sich, Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe durch den Verkäufer oder die von diesem autorisierten Handelsvertreter an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat.
Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Verkäufer zur Versendung bereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat. Der Verkäufer im Falle einer solchen Begebenheit berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens, inklusive eventueller Mehraufwendungen, zu verlangen.
Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen und schriftlich dargelegtenWunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
V. Zahlungsbedingungen
1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt zur Zahlung fällig. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro ab Lager zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der fällige Betrag in gesetzlicher Höhe ab dem Fälligkeitsdatum zu verzinsen. Unberührt bleiben weitergehende Ansprüche des Verkäufers. Zinsen sind jederzeit sofort nach Berechnung fällig.
Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus. Der Verkäufer ist berechtigt, ab der 2. Mahnung die Erstattung angemessener Kosten für die Mahnschreiben zu verlangen.
Der Käufer darf gegenüber Ansprüchen des Verkäufers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer ist der Eigentümer der Kaufsachen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Kauf- und/oder Liefervertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung.
Bis zur Freigabe darf der Käufer die Ware weder veräußern, verpfänden, vermieten, verleihen noch sonst wie Dritten zum Gebrauch überlassen.
Verarbeitungen, Vermischungen oder Verbindungen erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verarbeitung / Verbindung / Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Im Übrigen gilt für das Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsachen.
Dem Verkäufer steht das Recht zu, über die Ware, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Bei einer Pfändung der Vorbehaltsware von dritter Seite, hat der Käufer den Verkäufer sofort zu verständigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
VII. Mängelhaftung
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Folgenden keine Abweichungen aufgezeigt werden.
Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Stellt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel heraus, ist dieser dem Verkäufer unverzüglich schriftlich (einschließlich Telefax) anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Maßgeblich ist Posteingang der Anzeige beim Verkäufer.
Soweit ein Mangel am Kaufgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer zu einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Hier ist eine angemessene Frist einzuräumen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die mangelhafte Ware für eine Prüfung zur Verfügung zu stellen und im Falle einer Ersatzlieferung die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzugeben.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer gesetzte angemessene Frist abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Kein Rücktrittsrecht besteht bei einem unerheblichen Mangel an der Ware.
Der Verkäufer kann die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen äquivalent zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8; ansonsten sind sie ausgeschlossen.
VIII. Sonstige Haftung
Der Verkäufer haftet bei der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder gesetzlicher Vertreter oder die auf Vorsatz seiner nicht-leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Kaufsachen sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz dessen Eigentums vor erheblichen Schäden bezwecken und auf deren Einhaltung der Geschäftspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit der Verkäufer nach Ziffer 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Kaufsache sind, sind zudem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Kaufsache typischerweise zu erwarten sind. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Im Fall der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden auf einen Betrag in Höhe des Auftragswertes je Schadensfall begrenzt, auch im Falle einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Soweit der Käufer nach den Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anspruch auf pauschale Entschädigung hat, ist die hierin vorgesehene Pauschale auf eventuell folgende Geldansprüche voll anrechenbar.
Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und die Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jedweder Haftung.
Vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 3.4 kann der Käufer wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Pflichtverletzung vom Verkäufer zu vertreten ist. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel in Arglist verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz und die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
IX. Verjährung
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderreglungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Kaufsache beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Unberührt bleiben in jedem Fall die Verjährungsvorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Es gelten für Schadenersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
X. Allgemeines
Abänderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen und dürfen ausschließlich in Schriftform erfolgen. Dieses gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Der Verkäufer ist jedoch auch dazu berechtigt, den Käufer an dem für ihn zuständigem Gericht zu verklagen.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erfüllt.